KGAL ebnet Privatanlegern den Zugang zur Assetklasse Erneuerbare-Energie-Infrastruktur
19. März 2024 (Anzeige)
2023 markiert einen Meilenstein in der deutschen Energieversorgung. Bei der Stromerzeugung hat Windkraft hierzulande Kohle als wichtigsten Energieträger abgelöst.
Das vergangene Jahr war nach jüngst veröffentlichten Angaben des Statistischen Bundesamts zudem das erste Jahr, in dem in fast allen Monaten mehr Strom aus Erneuerbaren Energien wie Wind, Wasser und Sonne als aus konventionellen Energieträgern wie Kohle, Erdgas und Atom eingespeist wurde. Die Weichen sind gestellt, und die langfristige Neuausrichtung unserer Energieproduktion und -distribution ist vorgegeben.
Institutionelle Investoren haben die Assetklasse Infrastruktur seit Jahren im Blick. Mit dem Fondsstandortgesetz entstand in Deutschland 2021 die Möglichkeit für Kleinanleger, sich außerhalb der Börse direkt an Infrastruktur zu beteiligen. Zwei Jahre nach der Gesetzesänderung stießen die ersten entsprechenden Produkte hierzulande auf den Markt – und könnten 2024 so richtig anlaufen. Nun können sich auch Privatanleger engagieren. Der KGAL klimaSUBSTANZ erweitert das Retail-Angebot von KGAL um ein höchst innovatives Produkt, das messbar zur Dekarbonisierung der Volkswirtschaft beitragen soll.
Hürden gefallen
Die neuen offenen Infrastruktur-Sondervermögen, so die offizielle Bezeichnung, sind ähnlich strukturiert wie offene Immobilienfonds: von niedrigen Mindestanlagesummen über flexible Anlagezeiträume bis zu durchdachten Regeln für die Rückgabe von Fondsanteilen. Attraktiv am offenen Infrastruktur-Sondervermögen sind die geringen Hürden, die etwa den ELTIF seit seiner Entstehung 2015 zurückgehalten haben. So können Privatanleger etwa ohne fixe Mindestanlagesumme per Sparplan und schon ab Beträgen von 25 Euro in den klimaSUBSTANZ investieren. ELTIFs bzw. European Long Term Investment Funds haben einen ähnlichen Zweck wie Infrastruktur-Sondervermögen, aber waren mit Mindestzeichnungssummen von 10.000 Euro und einem liquiden Anlagevermögen von mindestens 100.000 Euro für viele Privatanleger unzugänglich.
Vereinfachter Zugang
Anleger können sich also über den vereinfachten Zugang zu nachhaltigen Investments freuen. Dabei sind lediglich eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten und gesetzlich festgelegte Rückgaberegeln zu beachten. Auf diese Weise werden Fonds und Anleger vor erratischen Abflüssen geschützt. Vorgaben für die Diversifikation und Mindestliquidität runden das Konzept ab.
Defensiver Charakter
Die KGAL strebt mit diesem Portfolio einen ähnlich defensiven Charakter wie ein offener Immobilienfonds an, wobei das Renditepotenzial noch etwas höher liegt. Ein weiterer wichtiger Pluspunkt: die Assetklasse der Erneuerbaren ist unkorreliert zu Aktien, Anleihen oder auch Immobilien.
Beim KGAL klimaSUBSTANZ stützt sich die KGAL auf ein 70-köpfiges Team von Investment-, Markt- und Technologieexperten im Bereich Sustainable Infrastructure. Mit 20 Jahren Erfahrung gehört der Investment- und Assetmanager KGAL zu den Pionieren im Bereich erneuerbare Energien und betreibt und entwickelt aktuell in elf europäischen Ländern mehr als 130 Wind- und Solarparks.
Konkreter Beitrag zur Dekarbonisierung
Last but not least leistet der Artikel-8-Infrastrukturfonds der KGAL einen konkreten Beitrag zu Dekarbonisierung und Klimaschutz. Mit einem Investment denken Anleger nicht nur an sich, sondern auch an die anderen.
Weitere Informationen finden interessierte Anleger hier.
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