Die erweiterte europäische Umwelttaxonomie

9. Juni 2022 (Anzeige)

Die europäische Taxonomie wird ausgebaut, damit ein breiteres Spektrum an umweltfreundlichen wirtschaftlichen Aktivitäten gelistet werden kann. Das ermöglicht den Anlegern mehr Transparenz und Klarheit und garantiert EU-weit eine Angleichung der Praktiken auf dem Markt.

 

Adrien Dumas
Lead-Fondsmanager
des Mandarine Global Transition
Mandarine Gestion

Die Taxonomie der Europäischen Union wurde ins Leben gerufen, um die Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Ihr oberstes Ziel ist es, einen robusten und transparenten Rahmen für die Definition der Aktivitäten zu liefern, die einen substanziellen Beitrag zur Überwindung der Umwelt- und Klimakrise leisten. Mit der Taxonomie werden folgende sechs Ziele verfolgt:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen
  4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  5. Verhinderung von Umweltverschmutzung und Kontrolle
  6. Schutz und Wiederherstellung der Ökosysteme und der Artenvielfalt

Der Rechtsrahmen der Taxonomie wird nun auf die sechs Ziele ausgeweitet

Die Methode war zunächst an den zwei ersten Zielen ausgerichtet, d. h. am Klimaschutz und an der Anpassung an den Klimawandel. Sie beschränkte sich auf eine begrenzte Zahl an Aktivitäten, die als taxonomiefähig, nicht taxonomiefähig oder nicht unter die Taxonomie fallend eingestuft wurden (Grafik 1, links). Es ist jedoch von wesentlicher Bedeutung, dass sich der Taxonomierahmen auf alle sechs Umweltziele und auf alle Teile der Wirtschaft bezieht, da die Wende dringend ist. Der neue erweiterte Rahmen umfasst auch die vier übrigen Ziele und klassifiziert die Aktivitäten je nach Leistungsstufe. Dabei werden zwei neue Schwellenwerte für die Umweltauswirkungen eingeführt (Grafik 1, rechts).

Jene Aktivitäten, die über der „Do no significant harm“-Schwelle liegen, sind rot gekennzeichnet. Es handelt sich um nicht nachhaltige Leistungen, die dringend einer Veränderung bedürfen, um schwere Schäden abzuwenden, oder aber um signifikant schädliche Leistungen, aus denen ein Ausstieg dringend notwendig ist. Mittlere Leistungen, die zwischen beiden Schwellen liegen, sind gelb gekennzeichnet. Die „Substantial Contribution“-Schwelle bildet nach wie vor die Grenze zum grünen Bereich. In ihm werden Aktivitäten eingestuft, die zur Klimawende beitragen und zuvor als taxonomiekonform bezeichnet wurden.

Grafik 1: Entwicklung der Methode der europäischen Taxonomie

Betrachtet man das Beispiel der erdgasbasierten Stromerzeugung, liegen die direkten Emissionen der Gaskraftwerke im Schnitt zwischen 350 und 500 g CO2e/kWh, d. h. weit über der „Do no significant harm“-Schwelle, die bei 270 g CO2e/kWh festgelegt ist (Grafik 2). Sie sind daher der roten Leistungsstufe zugeordnet. Um taxonomiefähig zu sein, müssen die Emissionen der Anlagen unter 100 g CO2e/kWh liegen. Ein weiterer wichtiger Punkt der Taxonomie ist die Dynamik der Kriterien. Liegt das „Do no significant harm“-Kriterium für die Gaskraftwerke heute bei 270 g CO2e/kWh, sinkt es im Jahr 2030 auf 100 g CO2e/kWh. Die Schwelle für die Taxonomiefähigkeit sinkt von derzeit 100 g CO2e/kWh auf 0 g CO2e/kWh im Jahr 2050.

Grafik 2: Schwellen für die Taxonomiefähigkeit der Gaskraftwerke

Welche Sektoren sind am stärksten betroffen und welche Auswirkungen ergeben sich für Geldanlagen in die Wende?

Die erweiterte Methode lässt sich auf ein breites Spektrum an Aktivitäten anwenden, die neben dem CO2-Kriterium weitere spezielle Kriterien erfüllen, etwa hinsichtlich der Menge des recycelten Mülls oder der Verringerung des Wasserverbrauchs in den industriellen Prozessen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass einige Aktivitäten von Natur aus schwache (positive oder negative) Umweltauswirkungen haben, insbesondere Dienstleistungsunternehmen. Daher meinen wir, dass die prioritären wirtschaftlichen Aktivitäten in folgenden Sektoren zu finden sind:

  • Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
  • Bergwerke
  • Industrieproduktion und gewerblicher Sektor
  • Energiewirtschaft
  • Bauwesen
  • Informationstechnologien und Telekommunikation
  • Transport
  • Sanierung der Umwelt
  • Wasserversorgung, Aufbereitung und Entsorgung von Abfall

Eine erweiterte Taxonomie mit einem detaillierteren Ansatz bei der Klassifizierung von Aktivitäten in unterschiedlichen Leistungsstufen ist nützlich, will man garantieren, dass die Geldanlagen eindeutig und transparent deklariert sind.

Der neue Rahmen ermöglicht den Anlegern, die Unternehmen auf ihrem Weg zur grünen Wirtschaft besser zu begleiten und die Transparenz im Hinblick darauf zu erhöhen, inwiefern sie Aktivitäten nachgehen, die dringend einer Wende bedürfen oder aufgegeben werden müssen. Das Managementteam begrüßt die Entwicklungen in der Taxonomie und ruft bezüglich der Fondsverwaltung des Mandarine Global Transition in Erinnerung, dass der Anlageprozess die sechs großen Umweltziele der Taxonomie berücksichtigt. Er hat die grün eingestuften Aktivitäten im Blick, die einen signifikanten Beitrag zur Umwelt- und Energiewende leisten.

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