Asset Manager und Regulierungszeitplan – 50 Shades of Green?

24. Januar 2022 (Anzeige)

SFDR, NFRD, Taxonomie, RTS, Artikel 29 des LEC ... Hinter all diesen Abkürzungen verbergen sich behördliche Auflagen zur nachhaltigen Finanzwirtschaft, an die sich die Fondsverwaltungsgesellschaften halten müssen. Ein Beitrag von Augustin Vincent, Leiter ESG Research bei Mandarine Gestion.

 

Augustin Vincent
Leiter ESG Research
Mandarine Gestion

Vor diesem Hintergrund kam es in jüngster Zeit zu Greenwashing-Skandalen wie z. B. im letzten Sommer bei DWS. Der zweitgrößte europäische Anlagenverwalter wurde von einer ehemaligen Mitarbeiterin beschuldigt, bei den Angaben zum Anteil seiner „nachhaltigen“ Aktiva zu übertreiben. Der DWS-Börsenkurs brach daraufhin um 14 Prozent ein und hat sich bisher nicht erholt. Um den Nachhaltigkeitsansätzen im Finanzsektor mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, wurde der Regulierungszeitplan erheblich straffer gestaltet. Vorsicht vor Regelverstößen ist geboten.

Auf europäischer Ebene hat die SFDR-Verordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation) das Ziel, das Verhalten der Finanzinstitute zu verändern, um die von der Europäischen Kommission festgelegten Klimaziele zu erreichen. 

Die Europäische Union entwickelte einen Aktionsplan, um den Finanzsektor mit der europäischen Realwirtschaft und ihren besonderen Bedürfnissen zu vernetzen – zum Wohle unseres Planeten und der Gesellschaft insgesamt. Letztlich soll dies die Finanzströme in wirtschaftliche Aktivitäten lenken, die als nachhaltig angesehen werden.

In der SFDR-Verordnung wird zwischen zwei Ebenen unterschieden, auf denen Regelungen getroffen werden. Die erste Ebene betrifft die Finanzunternehmen und die Art der Nachhaltigkeitsinformationen, die die Fondsverwalter basierend auf einer Liste mit Pflichtindikatoren (PAI für Principal Adverse Impact) liefern müssen. Das Ziel besteht darin, den Endanlegern die nachteiligen Auswirkungen darzulegen, welche z. B. für die Umwelt, für die Achtung der Menschenrechte oder für den Kampf gegen Korruption bestehen. Für die Offenlegung wird es eine gemeinsame Mustervorlage geben. Beginn der Anwendung: 2023

Die zweite Ebene bezieht sich auf die detaillierten technischen Regulierungsstandards für die Produkte. Das Ziel besteht darin, zu zeigen, inwiefern sich die Fonds im Hinblick auf ESG-Risiken und  Ziele unterscheiden. Hierbei greift parallel zur SFDR-Verordnung die europäische Taxonomie. Beginn der Anwendung: 2022

In Frankreich konzentriert sich Artikel 29 des LEC (französisches Energie-Klima-Gesetz) ergänzend zu Artikel 173 auf Risiken in Verbindung mit dem Klimawandel und der Artenvielfalt. Für die Fondsverwaltungsgesellschaften empfiehlt es sich ebenso, die Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei den Risikomanagement-Instrumenten auszuweisen. Beginn der Anwendung: 2022

Nicht nur Anleger sind betroffen, sondern das gesamte Umfeld, d. h. auch Unternehmen und ESG-Ratingagenturen

Für die Umsetzung der Regulierungen zu Informationen, die dem Endanleger mitzuteilen sind, spielen viele Stakeholder eine große Rolle. Die Unternehmen, die von den Anlagen der Fondsverwalter profitieren, sind zwar nicht selbst von diesen Vorschriften betroffen, müssen aber ESG-Daten aus ihren regelmäßig zusammengestellten Berichten liefern. Infolge der CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive), welche die Unternehmen direkt betrifft, müssen nun 50 000 europäische Unternehmen nicht finanzielle Daten kommunizieren, während es zuvor nur 11 000 waren. Dabei sind die Anforderungen an Stichhaltigkeit und Zuverlässigkeit dieselben wie bei den Finanzdaten. Beginn der Anwendung: 2023

Den Lieferanten dieser Daten kommt ebenfalls eine wichtige Rolle zu. Sie müssen das Fehlen von ESG-Informationen der Unternehmen ausgleichen. Definitiv besteht eine der wichtigsten Herausforderungen dieser Regulierungen im Zugang zu den ESG-Daten und in deren Vereinheitlichung.

Der Finanzsektor gehörte in den vergangenen drei Jahren zu den Sektoren mit den meisten regulatorischen Veränderungen. Die nachhaltige Finanzwirtschaft wurde nicht nur weiter ausgebaut, sondern wir befinden uns eindeutig in einer Phase, in der angesichts der gesellschaftlichen und klimapolitischen Herausforderungen der Realwirtschaft die Glaubwürdigkeit des Finanzsektors zur Disposition steht. Mit den neuen Rahmenbedingungen für Finanzprodukte dürfte für Greenwashing kein Raum mehr bleiben. Das Image-Risiko der Finanzakteure gleicht immer mehr einem Damokles-Schwert.

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